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7. November 2023
 

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ABDA-Newsletter E-Rezept: Aktuelle Entwicklungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit informieren wir Sie über aktuelle Entwicklungen rund um das E-Rezept:


Prüfpflicht bei (Pseudo-) LANR

Apotheken müssen lebenslange Arztnummern (LANR) grundsätzlich nicht auf inhaltliche Richtigkeit prüfen. Ohne Angabe einer (Pseudo-) LANR kann ein E-Rezept seitens des verordnenden Arztes nicht in den Fachdienst der gematik hochgeladen werden. Der Fachdienst prüft das Vorhandensein einer LANR, so dass ausschließlich solche Verordnungen in den Fachdienst der gematik gelangen, welche diese Vorgaben erfüllen.

 

Umgang mit fehlerhaften oder widersprüchlichen Verordnungen

Mit dem dritten Zugangsweg – dem Stecken der eGK zum Abruf des E-Rezeptes aus dem Fachdienst – können im Apothekenalltag unnötige Wege bei nicht korrigierbaren E-Rezepten für den Patienten vermieden werden. Wird in der Apotheke festgestellt, dass das E-Rezept auch nach Rücksprache mit dem Arzt nicht geheilt werden kann, wird ein neues E-Rezept benötigt. Nach Absprache mit dem ausstellenden Arzt kann das fehlerhafte E-Rezept umgehend an den Fachdienst zurückgegeben werden, damit eine Löschung in der Praxis und im Anschluss die Neuausstellung erfolgen kann. Der Patient steckt dann vor Ort erneut seine eGK, in der Apotheke kann das neu ausgestellte E-Rezept aus dem Fachdienst abgerufen und das Medikament abgegeben werden.

 

Löschen von E-Rezepten durch die Apotheke

Auch Apotheken können widersprüchliche, fehlerhafte oder seitens des Patienten nicht mehr benötigte oder gewollte E-Rezepte löschen. Voraussetzung ist jedoch, dass dies bei fehlerhaften E-Rezepten nur nach Rücksprache und Zustimmung des Arztes erfolgt. In der Regel wird der Arzt das E-Rezept nach Rückgabe an den Fachdienst selbst löschen, bevor er ein neues E-Rezept ausstellt (siehe Punkt „Umgang mit fehlerhaften oder widersprüchlichen Verordnungen“). Unabhängig davon kann der Patient die Apotheke um Löschung bitten, wenn er ein E-Rezept nicht (mehr) einlösen möchte.

 

Freitextverordnungen von Zahnärzten

Unter dem Link
https://www.gematik.de/media/gematik/Medien/E-Rezept/Dokumente/Praxen/gematik_Onepager_Freitextverordnungen_03-1.pdf 
hat die gematik auf ihrer Webseite Informationen zu Freitextverordnungen der Zahnärzte veröffentlicht. Ergänzend hat die ABDA ihre FAQ-Liste (Frage 19) um den Link erweitert.

 

Verzögerte Bereitstellung von E-Rezepten auf dem Fachdienst

Wenn Patienten nach dem Arztbesuch zur Einlösung Ihrer E-Rezepte direkt in die nahegelegene Apotheke gehen, kann es vorkommen, dass die E-Rezepte auf dem Fachdienst noch nicht bereitstehen. Eine Ursache kann sein, dass Ärzte die E-Rezepte nicht sofort signieren, sondern später für eine größere Anzahl an E-Rezepten eine Stapelsignatur durchführen und erst dann die E-Rezepte auf dem Fachdienst gespeichert werden. Eine mögliche Abhilfe besteht dann, wenn der Patient bereit ist, seine eGK in der Apotheke zu lassen, sodass die E-Rezepte später dort abgerufen und die eGK zusammen mit den Medikamenten per Botendienst nach Hause gebracht wird.

 

Die ABDA hat für Apothekenteams ein FAQ-Dokument zusammengestellt mit den wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Arbeit mit dem E-Rezept in der Apotheke. Sie finden das FAQ-Dokument hier

Fachanwendung für das E-Rezept

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Hinweis: Dieser Newsletter ist für alle Apothekerinnen, Apotheker und sonstige Interessierte auf https://www.abda.de/newsletter/ kostenlos abonnierbar. Erstellt und versandt wird er von der Stabsstelle Kommunikation der ABDA. Bei inhaltlichen, technischen und sozialrechtlichen Fragen zum E-Rezept können sich Apothekerinnen und Apotheker je nach Thema wie gewohnt an ihren Landesapothekerverband, ihre Landesapothekerkammer, die GEDISA, die gematik, ihr Softwarehaus oder ihr Rechenzentrum wenden.


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